Zuzahlungsbefreite Präparate
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Zuzahlungsbefreiung: Sparen Sie mit CT
Seit dem 1.6.2008 sind für eine Reihe von Medikamenten wieder Zuzahlungen fällig. Der Grund dafür ist, dass zu diesem Zeitpunkt die Festbeträge vieler Medikamente von den Kassen gesenkt wurden. Festbeträge sind Höchstpreise für die Erstattung von Arzneimitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), jedoch keine staatlich festgesetzten Preise. Die GKV übernimmt Kosten für verordnete Arzneimittel grundsätzlich nur bis zu dem Festbetrag. Davon betroffen sind ca. 3100 Medikamente. Da stellt sich häufig die Frage: Fällt mein Medikament von CT auch unter diese neuen Regelungen? Hierbei möchten wir Sie gerne unterstützen.
Eins vorneweg: Für die meisten CT-Arzneimittel, für die von den Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung ermöglicht worden ist, brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten!
Zur Abfrage, ob Ihr Medikament von CT zuzahlungsfrei ist, geben Sie bitte unten in das Leerfeld den Medikamentennamen ein. Sie bekommen dann angezeigt, ob Ihr Medikament von der Zuzahlung befreit ist. Auch wenn für Ihr Medikament keine Zuzahlungsbefreiung möglich ist, können Sie sicher sein: Bei CT Arzneimittel erhalten Sie qualitativ hochwertige Medikamenten zu günstigen Preisen.
Diese Seite können Sie im Internet auch unmittelbar unter www.ohnezuzahlung.de abrufen!

