
Ab dem 01.11.2007 müssen Arzneimittelpackungen, die in Deutschland in den Handel kommen, den Arzneimittelnamen in Blindenschrift ("Braille") enthalten.
CT hat bereits Anfang 2005 die ersten Packungen mit Blindenschrift ausgeliefert. Inzwischen wurden fast alle Packungen umgestellt. Was für Menschen ohne Sehschwäche normal ist, wird so auch für blinde und sehbehinderte Patienten ermöglicht: hohe Sicherheit bei der Anwendung von Arzneimitteln der CT!
